Grabeinebnung
Nach Ablauf der Ruhefrist einer Grabstätte sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabstätte einzuebnen und den Grabplatz in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Ihrem Auftrag entfernen und entsorgen wir sämtliche baulichen Teile, Fundamente sowie die Bepflanzung und ebnen die Grabstätte ein.