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Dauergrabpflege

Viele denken mit Sorge daran, wer sich später einmal um ihr Grab kümmert oder man möchte seinen Angehörigen nicht die Pflege oder die dafür anfallenden Kosten zumuten.

Für diese Fälle haben die deutschen Friedhofsgärtner, als mögliche Alternative zu unserer Jahresgrabpflege, eine gute Serviceleistung geschaffen. Der Dauergrabpflegevertrag!

Er kann ab einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden und läuft unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen Thüringen. Die anfallenden Kosten werden im Voraus auf ein Treuhandkonto eingezahlt, welches von der Treuhandstelle nach festgelegten Vorschriften sicher angelegt und verwaltet wird. Die festgelegten Leistungen werden durch regelmäßige Überprüfungen der Grabstätten gewährleistet.

Folgende Leistungen können Sie im Einzelnen mit uns in einem Dauergrabpflegevertrag vereinbaren:

  • gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • ständige gärtnerische Betreuung und Pflege
  • jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen
  • spezieller Grabschmuck zu Gedenktagen
  • Ausschmücken der Grabstätte mit Edeltanne
  • Erneuerung der gärtnerischen Anlage
  • Bestattungsvorsorge
  • Blumenschmuck für Beerdigungen
  • Steinmetzarbeiten

Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.